Kann die Ursache von Steuerhinterziehung und Korruption sich möglicherweise als Folge der deutschen Steuergesetzgebung darstellen? Ist die Redensart "Gelegenheit macht Diebe" möglicherweise pure Realität?
Am Beispiel der Abzugsmöglichkeit von Aufwendungen für Bewirtungen, Geschenke, Repräsentationen und Pkw-Nutzungen als Betriebsausgabe wird diese Problematik tief greifend hinterfragt und zahlreiche Missbrauchsmöglichkeiten in Gestalt des Betrugs und Korruption umfassend thematisiert.
Betrug: Bordellbesuche bei Champagner und Kaviar können als Geschäftsessen deklariert, Theaterbesuche mit der Geliebten als Geschenke an Geschäftspartner gedeutet, und die Privatyacht als Repräsentationsaufwand erklärt werden - das Fahrtenbuch des Luxus-Firmenfahrzeuges kann man so frisieren, dass sich auch jede Privatfahrt als Dienstfahrt darstellen lässt.
Korruption: Welchen Einfluss üben aufwendige Geschäftsessen, Geschenke und exorbitant teure Einladungen in VIP-Logen der Fußballklubs oder Überlassung von Fahrzeugen zur privaten Nutzung auf Geschäftsbeziehungen aus?
Wird Korruption von Geschäftspartnern - aus Wirtschaft, Politik und Verwaltung - durch Steuergesetze erst ermöglicht?
weiterDie Literatur zum Strafrecht ist in den letzten Jahren insbesondere um die europäische Rechtsprechung verfeinert worden. Dabei kommt dem Steuerstrafrecht eine besondere Bedeutung zu, da durch die Globalisierung verschiedene Rechtssysteme miteinander in Berührung kommen.
Verteidiger in Steuerstrafsachen stellen sich deshalb einer besonderen Verantwortung bei der Beratung ihres Mandates, weil neben der Kenntnis des materiellen Strafrechts auch noch die fundierten Kenntnisse des Steuerrechts hinzukommen.
Von der Ahnung über die Ermittlung zur Verurteilung! In diesem Handbuch sind alle Stufen des deutschen Strafrechts speziell auf das Steuerstrafverfahren abgestimmt - damit wird eine Verteidigung von Mandanten, insbesondere durch Nichtjuristen, viel leichter.
Die professionelle Verteidigung in Fällen von Steuerstraf- sowie Ordnungswidrigkeitsverfahren bedarf nämlich einer sehr gründlichen Vorbereitung und Kenntnis spezieller Verfahrenstechniken. Dies gilt insbesondere im außergerichtlichen Verfahren, da etwa 95 Prozent aller Verfahren auch außergerichtlich beigelegt werden.
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